Die Anforderungen an adoptionswillige Paare sind mit gutem Grund hoch. In einem Punkt aber sind sie in der Schweiz willkürlich: Gleichgeschlechtlichen Paaren wird das Adoptionsrecht auch dann verweigert, wenn sie in einer eingetragenen Partnerschaft zusammenleben. Dies zielt an der Wirklichkeit vorbei, denn Kinder wachsen heute zunehmend bei Paaren auf, die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben.
Überwiegend handelt es sich um Kinder, die aus einer vorangegangenen heterosexuellen Partnerschaft des leiblichen Elternteils stammen. Verschiedene europäische Länder erlauben deshalb den neuen Lebenspartnern eine Stiefkinderadoptionen. Andere Staaten gehen noch weiter und erlauben gleichgeschlechtlichen Paaren auch die Adoption fremder Kinder, wenn sie die Anforderungen an Adoptionseltern erfüllen. Langzeitstudien zeigen, dass Kinder, die bei gleichgeschlechtlichen Paaren aufwachsen, sich gleich wie andere Kinder entwickeln. Die Schweiz soll sich deshalb auch hier auf die Seite der fortschrittlich-liberalen Länder schlagen.